Schlüssel des Waffenschrankes aufbewahren im Jahre 2024?

Aufgrund des Urteils des OVG Münsters herrscht völlige Unklarheit über die zulässige und zuverlässige Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke in Deutschland. Manche Mitarbeiter von Waffenbehörden nutzen die Gelegenheit, um Waffenbesitzer, teilweise mit „empfundenen und empfindlichen Drohungen“, auf eine sicherlich notwendige und sinnvolle Aufbewahrung der Schlüssel für Waffenschränke hinzuweisen.

Bedenken sollten Sie als Waffenbesitzer, dass durch eine Aufbewahrung des Tresorschlüssels, gleichgültig ob für Waffen- oder Wertschutzschränke in einem nicht mindestens gleichwertigen Behältnis, die Einstufung des ursprünglichen Tresors, Wertschutzschranks oder Waffenschranks, auf die Sicherheitsstufe oder den Widerstandsgrad des Schlüsselaufbewahrungsbehältnisses reduziert, verringert wird.

Waffenschrank in Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 und Schlüssel in einem Stahlschrank in Sicherheitsstufe B nach VDMA Einheitsblatt 24992 – dann gilt der Waffenschrank nur als „gleichwertig“ der Sicherheitsstufe B mit allen waffenrechtlichenund auch versicherungstechnischen Auswirkungen.

Schlüssel in ein Behältnis: dann schon bitte aufgrund der "rechtlichen Zuverlässigkeitsforderung an den Waffenbesitzer“, sollte dieser sich an die Regelung oder Vorgabe, gleiche oder bessere Sicherheitsstufe oder Widerstandsgrad  halten. Dann kann dem Waffenbesitzer nichts passieren.

Außerdem wird der Gesetzgeber sicherlich kurzfristig in die WaffVO eingreifen und für Klarheit sorgen. So oder so, es ist große Vorsicht geboten.

Das ist meine Meinung und mein Rat. Es stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meinen Kommentar zur „allgemeinen Lage“.

Mit freundlichen Grüßen und einem Waidmannsheil, Gut Schuss, …

Lothar J. Sagerer



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