Wie soll ich meinen Schlüssel für den Waffentresor aufbewahren?
Gedanken zum Thema, keine Rechtsberatung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kunden,

aufgrund des aktuellen Urteils des OVG Münsters herrscht Unklarheit über die zulässige Aufbewahrung des Schlüssels eines Waffenschrankes.
Bedenken sollten Sie, dass eine Aufbewahrung eines Tresorschlüssels, gleichgültig ob für Waffen- oder Wertschutzschrank (es gibt keinen Unterschied in den Normen) in einem nicht mindestens gleichwertigen Behältnis, die Einstufung des ursprünglichen Schrankes auf den Stand des Schlüsselbehältnisses reduziert, verringert. Diese Aussage hat nicht nur mit der Aufbewahrung von Waffen zu tun. Es geht hier um versicherungsrechtliche Grundsätze.
Beispiel:
Sie verwahren eine große Menge an Gold in einem Wertschutzschrank mit höchstem Widerstandsgrad. Den dazugehörigen Tresorschlüssel legen Sie in eine abschließbare Keksdose. Nach Ihrem Urlaub ist die Keksdose geöffnet, der Schlüssel steckt in der Türe Ihres Tresors und das Gold ist weg! Denken Sie, dass Ihre Versicherung Ihnen den Schaden ersetzen wird?
Ich interpretiere die Schlüsselaufbewahrung (nach derzeitigem Stand) so, dass sowohl das "Verstecken als auch das Tragen des Tresorschlüssels am Mann" solange rechtskonform sein dürfte und müsste, solange dieser nicht in fremde Hände gelangt und damit widerrechtlicher Zugriff auf Ihre Waffen möglich wäre. Wenn doch, wird der Waffenbesitzer ein sehr großes Problem haben. Und das bereits jetzt, denn die Behörde wird sicher auf das allgemeine Sicherheitsverständnis hinweisen und entsprechend handeln. Der Begriff „Zuverlässigkeit“ gibt der Behörde alle Möglichkeiten. Bedenken Sie bitte auch, dass die Behörde gerne die Zuverlässigkeit in Frage stellt und dies immer erhebliche Konsequenzen für den Waffenbesitzer mit sich bringen wird.
Schlüssel in ein Behältnis: dann schon aufgrund der "Zuverlässigkeitsforderung" an den Waffenbesitzer, sollte dieser sich an die Regelung oder Vorgabe, gleiche oder bessere Sicherheitsstufe halten. Dann kann dem Waffenbesitzer nichts passieren.
Außerdem wird der Gesetzgeber sicherlich kurzfristig in die WaffVO eingreifen und für Klarheit sorgen. So oder so, es ist große Vorsicht geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Lothar J. Sagerer

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